Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für einen Hort beruht auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Hortbetreuung ist ein Angebot der Tagesbetreuung von Schulkindern, welche die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördert. Die ganzheitliche Erziehung und Bildung setzt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien und eine enge Kooperation mit der Schule voraus.
Der Auftrag des Hortes
Unser Leitsatz ist „Hilf mir, mir selbst zu helfen“
In unserem Hort wollen wir den Schulkindern einen Lebensraum bieten, in dem sie sich wohl und geborgen fühlen.
Unser Bild vom Kind
Ihr Kind ist ein Individuum mit individuellen sozialen und kulturellem Hintergrund. Es bringt seine Kompetenzen mit und ist dabei lernfähig und lernbegierig. Von Anfang an gestaltet es seine Bildung und Entwicklung aktiv mit, dabei ist es selbsttätig und selbstbestimmt. Durch Kommunikation und Interaktion lernt das Kind. Es möchte Probleme und Aufgaben selbst aus eigener Kraft bewältigen und dabei seine Kompetenzen erleben.
Pädagogische Arbeit
Bildung bezieht sich auf verschiedene Bereiche, die niemals losgelöst voneinander betrachtet werden können.
In unserer pädagogischen Arbeit orientieren wir uns konsequent am „Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan“ und setzen dessen Empfehlung in die tägliche Praxis um. Dabei arbeitet unser Hort nach einem teiloffenen Ansatz.
Hausaufgabenbetreuung
Eine wichtige Aufgabe des Hortes ist es, eine qualifizierte und erlebnisreiche Freizeitgestaltung nach Schulende zu gewährleisten und mit den Kindern zu gestalten.
Dennoch wird ein hohes Augenmerk auch auf die Bildungsaspekte der Hortbetreuung gelegt.
Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die betreute Hausaufgabenerledigung.
Der Hort stellt sich im Rahmen der betreuten Hausaufgabenerledigung der Aufgabe, die dafür entsprechenden Rahmenbedingungen und Atmosphäre zu schaffen. Die Hausaufgabenzeit beträgt 1,5 Stunden.
Während dieser Zeit soll sich mit den Hausaufgaben und bei vorheriger Fertigstellung dieser, mit schulischen Aufgaben, wie das Lernen, beschäftigt werden. Auch hier richten wir uns nach unserem Leitsatz, „Hilf mir, mir selbst zu helfen“.
Dabei können die Erzieher/innen Hilfe und Unterstützung geben, welche allerdings nicht mit einem Nachhilfeunterreicht gleichgestellt werden sollte. Im Rahmen der Hausaufgaben ist es den Betreuern nicht möglich, nicht bewältigten Unterrichtsstoff nachzuholen. Wenn das Kind seine Hausaufgaben nach dieser Zeit nicht schafft, wird dies im Hausaufgabenheft vermerkt. Das Lernen von mündlichen Hausaufgaben und Lesen ist Aufgabe der Eltern.
Bildungs- und Erziehungsziele
Mit unseren pädagogischen Angeboten und der Ausstattung der Innen- und Außenräume stärken wir die Basiskompetenzen, wie sie im „Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz“, sowie den Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Kinderhorten definiert werden.
Ein wesentliches Ziel von Bildungsangeboten im Hort ist das spielerische Lernen.
Wenn Lernen Spaß macht und die Kinder es nicht unmittelbar als solches wahrnehmen, ist der Effekt am größten. Daher ist unser Bestreben, diese Angebote an die Neigungen und Interessen der Kinder anzupassen und den Spaß am Entdecken und Entwickeln zu unterstützen.
Spiel und Bewegung
Spielen ist eine Methode des Lernens!
Freies Spiel und Bewegung sind nach einem Unterrichtsvormittag und den Hausaufgaben ein sehr wichtiger Bestandteil im Tagesablauf. Im freien Spiel bauen die Kinder soziale Kontakte auf, schließen Freundschaften und können selbständig Interessen entwickeln. Für das Freispiel steht den Kindern nach den Hausaufgaben, der Garten, die Halle und der Gruppenraum zur Verfügung. Die Kinder können frei wählen, womit und mit wem sie sich beschäftigen möchten.
Im Gruppenraum stehen den Kindern Gesellschaftsspiele, Konstruktionsmaterial, Mal – und Bastelutensilien, Bücher und CDs zur Verfügung
Zusammenarbeit mit dem Elternhaus
Sie sind der wichtigste Bildungsort für Ihre Kinder und Sie haben auch den größten Einfluss auf diese. Sie können für uns wichtige Impulsgeber sein und uns somit unterstützen, stärken und Anregungen geben. Der Dialog zwischen Ihnen und uns ist ein wichtiges Element, um das Beste für Ihr Kind herauszufinden und für gegenseitige Unterstützung.
Voraussetzungen für eine gute Erziehungspartnerschaft sind:
- offene Kommunikation (unterstützt durch Beobachtungsbögen)
- Engagement und Interesse
- Gegenseitige Akzeptanz
- wir verstehen Eltern als Experten für die Erziehung ihrer Kinder
- wir legen Wert auf einen partnerschaftlichen Umgang mit den Eltern
Elterngespräche bieten die Möglichkeit, sich über den Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes abzustimmen. Termine für diese können ausgehend von den Eltern oder der Gruppenerzieherin vereinbart werden.
Elternabende finden gruppenspezifisch oder für die gesamte Einrichtung statt. Sie bieten die Möglichkeit, über allgemeine Belange des Hortes oder über spezielle Angelegenheiten zu informieren und sich auszutauschen.
Zusammenarbeit mit der Grundschule
Die Zusammenarbeit mit der Grundschule ist uns ein wichtiges Anliegen.
Ziel ist es vor allem, die uns anvertrauten Kinder gleichermaßen individuell zu fördern und gemeinsam mit Schule und Eltern die Entwicklung jedes Einzelnen zu unterstützen, einschränkende Faktoren rechtzeitig zu erkennen und an Lösungsmöglichkeiten zu arbeiten.
Deswegen wird mindestens einmal im Schuljahr ein Lehrergespräch geführt und bei Bedarf auch öfters.
Das Hausaufgabenheft Ihres Kindes fungiert als Kommunikationsvermittler zwischen dem pädagogischen Personal des Hortes, dem Elternhaus und der Schule.